Interview zu Wahlcomputern in der c´t

Richard Sietmann hat für die c´ t den Direktor der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Dieter Richter, zu den Wahlcomputern befragt. Die PTB ist für die Prüfung der Wahlcomputer zuständig. Und das Interview ist grossartig, die haben echt ein kleines grosses Problem: „Eine neue Situation“.

c’t: Glauben Sie, dass das E-Voting für politische Wahlen noch zu retten ist?

Richter: Das geht jetzt über die Ebene hinaus, auf der ich aus Sicht der PTB antworten kann. Denn E-Voting – in welchen Formen auch immer – ist nicht nur eine technische Frage, sondern auch eine Frage des Vertrauens in das, was für den Wähler nicht mehr transparent nachvollziehbar ist. Dieses Vertrauen muss vermittelt werden können. Es reicht nicht, ein von Spezialisten nachvollziehbares, sicheres technisches System zu haben. Wenn es nicht gelingt, dieses Vertrauen zu vermitteln, dann stellt sich in der Tat die grundsätzliche Frage der sozialen Akzeptanz und des politischen Willens, wo man hinwill.

Im Moment gibt es noch nicht mal ein „von Spezialisten nachvollziehbares, sicheres technisches System“.

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9 Ergänzungen

  1. Kleine Klugscheißer-Anmerkung: Richter ist nicht „der Direktor“ der PTB. Die PTB hat nur einen Präsidenten, aber viele Direktoren, die alle für bestimmte einzelne Bereiche zuständig sind. Richter ist „nur“ Fachbereichsleiter von Fachbereich 8.5 der PTB.

  2. Im Moment gibt es noch nicht mal ein “von Spezialisten nachvollziehbares, sicheres technisches System”.

    Das kommt sehr auf die Definitionen an. Die internationalen Beobachter der venezolanischen Wahlen hatten anscheinend keine Probleme mit den Maschinen von SmartMatic, zumindest laut den damaligen Artikeln des Economist.

    Ganz davon abgesehen: ich habe auch kein 100%iges Vertrauen ins jetzige deutsche System. In keiner der letzten 3 oder 4 Wahlen hat man mich nach meinem Perso gefragt.

  3. Nach meinem Personalausweis wurde ich bei den letzten 2 Wahlen auch nicht gefragt, nur die Wahlbenachrichtigung musste ich zeigen. Einem Bekannten gings genauso, aber die Wahlhelfer meinten, dass sei schon in Ordnung so. Ein dazu befragter Anwalt meinte, dass sei auch nicht Grund genug zur Anfechtung einer Wahl. Steht die zwingende Überprüfung des Personalausweises so im Bundeswahlgesetz? Ich konnte auf die schnelle dazu nichts finden.

  4. @ Eamon: Hast Du Dich vielleicht durch ein anderes Dokument ausweisen können, das Dein Foto zeigt, z.B. durch Führerschein etc.? Dass Du ohne jede Legitimation wählen konntest, würde mich sehr überraschen. Ich war mehrmals Wahlhelfer, auf die Identifizierung der Wähler wurden wir dabei besonders hingewiesen…

  5. @Stefan: Wie im Fall von Simon waren die Wahlhelfer mit der Wahlbenachrichtigung zufrieden. Das war z.B. bei den Landtagswahlen in NRW so. Meine Freundin hat bei den letzten Bundestagswahlen auch keinen Lichtbildausweis oder sonstige Legitimation benötigt (ich hab damals Briefwahl beantragt, und dort wollte man meinen Perso nun doch sehen).

  6. @Eamon: Die Wahlhelfer dürften eigentlich nur dann auf die Vorlage eines Ausweises verzichten, wenn sie den Wähler persönlich kennen. Juristisch reicht das wohl nicht, die Wahl anzufechten, aber den Wahleiter könnte man verständigen und eine bessere Anweisung der Wahlhelfer fordern.

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