HiB: Bundestagsabgeordnete werden wohl nicht überwacht

Aktuell bei “Heute im Bundestag“:

Berlin: (hib/JBU) Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden und wurden nicht durch die Nachrichtendienste des Bundes oder durch nachrichtendienstliche Mittel überwacht. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1740) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/1520). Zu Maßnahmen der Landesbehörden für Verfassungsschutz äußere sie sich nicht. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf Presseberichte verwiesen, die auf eine Überwachung von Bundestagsabgeordneten durch deutsche Geheimdiensten hindeuteten.

Sarkastisch kann man wohl dazufügen, dass der Bundesregierung zumindest nichts davon bekannt ist…

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3 Kommentare

  1. Ralf Bendrath
    Erstellt am 13. Juni 2006 um 17:11 | Permanent-Link

    Die Überschrift ist irreführend. Die Landesämter für Verfassungsschutz müssten noch einzeln abgefragt werden durch kleine Anfragen in allen Bundesländern. Vorher kann man auch offiziell gar nichts ausschließen. Davon, dass die Geheimdienste manchmal etwas treiben, das den Regierungen nicht bekannt ist, mal abgesehen.

  2. Thomas
    Erstellt am 14. Juni 2006 um 14:31 | Permanent-Link

    Na, wäre das denn so schlimm? ergänzend würde ich dann auch noch empfehlen die entsprechenden Berichte zu veröffentlichen. So weiß ich dann wenigstens von welcher Lobby-Gruppe mein Abgeordneter bezahlt wird.

  3. 46halbe
    Erstellt am 15. Juni 2006 um 00:17 | Permanent-Link

    Es gab im SPIEGEL Nr. 23 (Printausgabe, S.47) einen entsprechenden Bericht, auf den sich die Parlamentarier beziehen. Darin deckt die Zeitschrift auf, dass das Koelner Bundesamt fuer Verassungsschutz mehrere Personenakten von Linkspartei-Parlamentariern fuehrt.
    Einer davon, Bodo Ramelow, hat seitens des Bundesamtes bereits eine schriftliche Bestaetigung, dass ueber ihn Informationen gesammelt und gespeichert werden.

    @Thomas:
    Bundestagsabgeordnete geniessen Immunitaet, ihre Freiheit wird vom Grundgesetz in besonderer Weise geschuetzt. Eine Stoerung der Abgeordnetentaetigkeit darf mithin nicht begangen werden, auch nicht von Geheimdiensten. Die Abgeordneten ueberpruefen den Geheimdienst, und nicht umgekehrt.

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