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Donnerstag, 13. April 2006

Der Bundestag erklärt “Geistiges Eigentum”

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute mal den Begriff “Geistiges Eigentum“.

Höhepunkt ist der folgende Absatz:

“In einer Informationsgesellschaft setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Recht des geistigen Eigentums gleichwertig neben dem Recht des Sacheigentums steht und es eine Aufgabe der rechtswissenschaft darstellt, neben den Unterschieden zwischen Patent-, Marken- und Urheberrecht stärker die gemeinsamen Strukturen in einem Gesetzbuch bis hin zu einem “Allgemeinen Teil des geistigen Eigentums” herauszuarbeiten”.

Insgesamt ist der Text mehr als unkritisch.

7 Kommentare

  1. marcel am 13.04.2006 um 17:17 (Antworten)

    Ade, deutsche Wissensgesellschaft.

  2. schomsko am 13.04.2006 um 18:19 (Antworten)

    Da bin ich ja mal gespannt, was die gemeinsamen Strukturen von dem Monopol an einer Idee, dem Monopol an einem bestimmten Ausdruck von einer Idee und dem Monopol an einer Idee, die die Gemeinsamkeit von Produkten und Dienstleistungen einer Firma schaffen soll, sind. Wahrscheinlich wird herauskommen, das das alles Ideen sind, die sich materialisiert haben und auf die es ein Monopol gibt und das das wichtig und wertvoll ist weil…. Wahrscheinlich kann man darüber Dissertationen schreiben, aber neu ist das nicht.
    Natürlich kann man Angst bekommen, wenn "Piraterie" mit Fahrradklau gleichgesetzt werden soll, aber ich glaube "die Deutschen" kahmen sich immer schon ein wenig seltsam vor, wenn sie zu internationalen Verhandlungen gehen, um die "gelbe Gefahr" einzudämmen, die sich aus dem Innovationspotential einer Piratengesellschaft ergibt und dann selber in Verruf geraten, weil sie Geistiges Eigentum nicht beim Namen nennen, weil ihr rechtlicher Eigentumsbegriff so eng mit physischen Dingen verknüpft ist und man da eine prinzipielle Unterscheidung suchte und man den Begriff Immaterialgüter bevorzugte.
    Die Begriffserklärung hat, glaube ich, die Intention, den deutschen Begriff internationalen Standards anzugleichen. Aber es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird und ich habe kein Problem mit einer Gleichsetzung, denn physisches Eigentum verpflichtet und darf nicht zum Schaden der Gesellschaft genutzt werden. Außerdem kann ein Eigentümer enteignet werden, wenn kein Interesse an diesem Eigentum bestehen kann. So gehört zum Beispiel auch in Deutschland dem Eigentümer eines Grundstückes der gesamte Himmel darüber. Also auch in der deutschen Rechtsphilosophie des physischen Sacheigentums gibt es selbst ohne kommunistische Enteignungen genügend Spielraum für eine Angelegenheit von großem gesamtgesellschaftlichem Interesse. Der Name ändert nichts an der Sache und ich glaube kaum das das Deutsche Volk durch die Eigentumsbezeichnung anders über Schöpfungen denken wird. Auch glaube ich nicht, das Gerichte dadurch anders entscheiden. Das ganze ist ein PR-Gag, um in der WTO besser dazustehen. Natürlich ist es Schade, dass die Begriffserklärung nicht die negativen Seiten des Geistigen Eigentums reflektiert. Aber das ist gerade nicht drin, wo doch China und Indien durch Innovationspiraterie so stark wachsen. Interessant wird es, wenn sie uns vielleicht in ein paar Jahren wissenschaftlich und technologisch überholen. Vielleicht äußert sich dann auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestag kritischer.
    Eines muss ich dazu noch loswerden. Ich finde es entweder erbärmlich oder auch rotzfrech, Arbeitsplätze mit Geistigen Eigentum in Verbindung zu bringen. Das kann nur daran liegen, dass Arbeitsplätze derzeit wieder en vogue sind. In dieser Anbiederung an die bereits überreizten (Politikverdrossenheit) Instinkte des Volkes erkennt man wohl am deutlichsten die Politikdenke des „Wissenschaftlichen“ Dienstes des Bundestags.

  3. Kai am 14.04.2006 um 01:04 (Antworten)

    <blockquote cite="markus">Insgesamt ist der Text mehr als unkritisch.</blockquote>

    Das möchte ich doch auch stark hoffen. Schließlich ist das nicht die Aufgabe des Wissenschaftlichen Dienstes.

    Ansonten wird mir Deine Kritik nicht klar…

  4. Kurt Jansson am 15.04.2006 um 02:09 (Antworten)

    <i>"… setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch …"</i> ist keine neutrale Formulierung. In Wikipedia würde das gnadenlos wieder entfernt werden. Der Text ist nicht nur unkritisch, er ist affirmativ. Das ist das Problem.

  5. [...] Das kann einfach nicht gut sein! Wahrscheinlich hat der gerade vom Bundestages veröffentlichte Text über “geistiges Eigentum” die Autoren der oben genannten Beiträge zu den drastischen Formulierungen verleitet. In diesem Bericht wird nämlich reales und “geistiges Eigentum” als gleichwertig dargestellt. [...]

  6. Thomas am 24.04.2006 um 19:52 (Antworten)

    Eigentum. Eigentum.

    Tja, wer den Kapitalismus akzeptiert, der muß auch mit der Herrschaft der Eigentümer einverstanden sein.
    Oder sehe ich das falsch? Übrigens, auf was beruht denn eigentlich "Geistiges Eigentum"-?

    Na ja, es gab da mal vor dem "Urheber"- Rechtsschutz den Sokrates, Aristoteles und noch so ein paar Leute, die bedauerlicherweise keine Ahnung von Marketingoptimierung hatten. Wäre die Welt damals mittels Vermarktung geitigem Eigentums reicher geworden? Nein, heute auch nicht.

  7. [...] Der Bundestag erklärt “Geistiges Eigentum”. [...]

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