Bundestag entscheidet morgen über Protokollierung der Telekommunikation

Am Dienstag, den 20. Juni, wird der Bundestag über einen Gruppenantrag mit dem Titel „Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen“ abstimmen. Der von 130 Abgeordneten der FDP, der Grünen und der Linken eingebrachte Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat. Irland und die Slowakei haben vor kurzem Klage gegen die Richtlinie erhoben.

Der nun zur Abstimmung stehende Bundestagsantrag rügt, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf diesen Gebieten müsse bewahrt werden. Auch Abgeordnete der großen Koalition wie Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU), Peter Danckert (SPD) und Jörg Tauss (SPD) sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries haben Zweifel an der Rechtsgrundlage der Richtlinie geäußert.

„Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz“, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem „das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“ betont wird. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, für eine Überprüfung der Richtlinie zu stimmen. Ein Musterbrief, den besorgte Bürger an ihre Abgeordneten schicken können, findet sich auf der Website des Arbeitskreises. Debatte und Abstimmung im Bundestag werden live übertragen.

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3 Ergänzungen

  1. Sehr clever gelegt. Ist nicht morgen mittag Fußball? Da kommen doch nur wenige zur Abstimmung, oder? Und das Volk schaut auch nicht hin.

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