“Kreative” Linking Policy des Bundesgesundheitsministerium?

Das Bundesgesundheitsministerium geht neue Wege:

“Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: [..] Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmgs.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.”

Jörg-Olaf Schäfers kommentiert das in seinem Weblog “Yamb” mit folgenden Worten:

Wer einen Link auf die Webseite der Bundesbehörde setzen will – worauf ich nun aus nahe liegenden Gründen verzichte – “verpflichtet sich [..] als Vertragspartner” dies dem Bundesgesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen. Zudem behält sich das BMGS vor, die Erlaubnis zur Linksetzung “jederzeit zu widerrufen”.

Ein durchaus kreativer Ansatz mögliche Kritiker auszubremsen, wobei diese sich wohl nicht für eine “Linking Policy” interessieren dürften. Auch juristisch ist diese Vorgehensweise mehr als fragwürdig und kaum mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit/Pressefreiheit) zu vereinbaren.

Dass man im Impressum des Minsteriums gleich noch auf das ebenso bekannte wie missverstandene “Link-Urteil” des Landgerichts Hamburg verweist, wundert da kaum noch.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Zensur und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentare sind geschlossen, aber Sie können ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.
Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.