Grateful Dead Bootlegs nicht mehr in der Public Domain
von Ralf Bendrath um 15:26 am Mittwoch, 30. November 2005
Die Reste der Grateful Dead haben alle bis dato als Public Domain geltenden Livemitschnitte aus dem Internet zurückgezogen, um sie fortan via i-tunes, etc. zu verkaufen. Immerhin haben die damals auf ihren Konzerten extra Stellplätze für die Bootlegger freigehalten. Das galt als eines der Vorzeigemodelle, wie man auch durch Verzicht auf Copyright sehr viel Geld verdienen kann.
John Perry Barlow, der damals Songschreiber für die war, hat sehr erzürnt geantwortet.
Update: Mehr als 5000 Fans stimmten die verbliebenen Bandmitglieder nach wenigen Stunden um. Archive.org darf nun wieder die Bootlegs von 1967-1995 als Live-Stream oder MP3 anbieten. Ausführlich dazu Spiegel Online. Danke an Doener für den Hinweis.
getaggt mit: Musik im Netz > Urheberrecht
Trackback URL | Incoming links
bookmarken bei | del.icio.us
| Digg it
| Furl
| StumbleUpon
| Mister Wong
| yigg it
Kommentare
3 Kommentare zu “Grateful Dead Bootlegs nicht mehr in der Public Domain”




- 


Dez 1st, 2005 @ 7:32
Kann man denn einmal in der Public Domain befindliche Werke einfach wieder zurückziehen? Wer sie unter den Bedingungen der Public Domain erhalten hat, kann sie doch weiterhin unter diesen Bedingungen verbreiten?
Dez 1st, 2005 @ 19:05
SPON dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,387918,00.html
Dez 21st, 2005 @ 18:49
Hallo Ralf,
kommerz ist halt nicht alles!
Das haben nun wohl die Bandmitglieder erkannt.
Nur bin ich wirklich mal gespannt, ob archiv.org
das auch wieder rückgängig macht.