Französisches Gericht verbietet Kopierschutz auf DVDs
von markus um 16:57 am Montag, 25. April 2005
Ein französisches Gericht hat entschieden, dass auf DVDs kein Kopierschutz (DRM) eingesetzt werden darf (Englische Übersetzung des französischen Artikels). Ein Mann hatte geklagt, weil er einen gekaufen Film auf VHS kopieren wollte, um den Film bei seiner Mutter zu sehen. Er wurde bei der Klage von der französischen Verbraucherschutzorganisation “UFC-Que Choisir” unterstützt. Das Gericht entschied, dass die Filmstudios einen Monat Zeit haben, um DVDs ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen. Begründet wurde das Urteil mit dem Recht auf Privatkopie, einem Verbraucherrecht, welches durch den Kopierschutz verletzt wird. Dieses Urteil ist ein weiteres ermutigendes Urteil aus Frankreich. Erst vor wenigen Monaten wurde ein 22-jährigen Filesharer frei gesprochen, den die Unterhaltungsindustrie wegen Tauschbörsennutzung verklagt hatte. Hätten wir doch nur französische Richter in Deutschland.
getaggt mit: Urheberrecht
Trackback URL | Incoming links
bookmarken bei | del.icio.us
| Digg it
| Furl
| StumbleUpon
| Mister Wong
| yigg it




- 

