Von staatlicher Seite wird der digitale Bürger beworben und von der elektronischen Regierung geschwärmt – die europäischen Staaten kümmern sich offenkundig aber herzlich wenig darum, dass alle, auch ihre behinderten Bürger uneingeschränkten Zugang zu Informationen auf den amtlichen Webseiten haben. Die Studie „eAccessibilty of public sector services in the European Union“ des britischen Cabinet Office zur Barrierefreiheit von amtlichen Webseiten bringt Frappierendes zu Tage: Nur 3 Prozent aller europäischen Behördenseiten sind so aufgebaut, dass sie auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt benutzen können. Von den 437 untersuchten Amtsseiten entsprachen stolze 97 Prozent nicht den allgemein bekannten Konventionen, unter denen Webseiten in der Regel erstellt werden sollten. Bei den beanstandeten Seiten mangelte es nicht nur an einer übersichtlichen Nutzerführung, schon der Quellcode war unvollständig angelegt, so dass Informationen nicht korrekt von Browsern gelesen und dargestellt werden konnten. Für die Studie zur Zugänglichkeit der amtlichen Seiten nahm sich das Cabinet Office von Mai bis Juli diesen Jahres die Internet-Auftritte der 25 Mitgliedsstaaten vor. Die Behörde, die in Koordination mit der britischen Schatzkammer und dem Büro des Premiers arbeitet, untersuchte 437 offizielle Seiten auf ihre Verträglichkeit nach den Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C).
Immerhin sind knapp die Hälfte aller 460 Millionen EU-Bürger online, also ungefähr 222 Millionen. In der EU leben aber auch etwa 39 Millionen Behinderte, denen der Internet-Zugang erschwert wird: So bedeutet eine barrierefreie Nutzung des WWW nicht nur, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft zwischen verschiedenen Schriftgrößen wählen können. Wichtig sind unter anderem auch eine klare Navigation und eine übersichtliche Strukturierung samt einer Site Map – das Handwerkszeug für jeden HTML-Programmierer. Überschriften sollten eindeutig sein, überhaupt muss für alle Bilder und grafischen Elemente ein informativer Ersatztext geliefert werden. Doch was nützt der leichte Seitenaufbau, wenn der Anwender überhaupt nicht in der Lage ist, eine Maus für die Navigation zu bedienen? Auch hierfür sollte vorgesorgt werden und die Eingabe rein über das Keyboard möglich sein. Als vorbildliches Beispiel wird im britischen Report die Seite der spanischen Behörde für soziale Sicherheit angeführt.
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